Niedersachsen: Novellierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Als Teil des Niedersächsischen „Masterplan Gute Arbeit“ soll das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz geändert werden. Das geht aus einer
Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 26.4.2024 hervor.
Hintergrund ist das Streben des Landes nach einer Stärkung der Tarifbindung, mehr Mitbestimmung der Beschäftigten und gleicher Bezahlung von Frauen und Männern. Neben Änderungen am
niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz ist die Erleichterung von Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, mehr betriebliche Mitbestimmung für die Betriebsräte, die
Stärkung der Gewerbeaufsicht und die Verringerung des geschlechterbedingten Lohnabstands vorgesehen.
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz soll dahingehend angepasst werden, dass sich die öffentliche Auftragsvergabe künftig an den jeweils gültigen repräsentativen
Branchentarifverträgen ausrichtet. Dies soll sicherstellen, dass Aufträge, die von der öffentlichen Hand vergeben werden, ausschließlich Unternehmen erhalten, die sich verpflichten, ihren
Arbeitnehmern bei Ausführung des Auftrags die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der jeweils zugrundeliegende Tarifvertrag vorsieht. Das Niedersächsische Arbeitsministerium hat
angekündigt, sich bei den Vorbereitungen eng mit dem federführenden Wirtschaftsministerium abzustimmen. Geplant ist, dass sich Niedersachsen am Tariftreue- und Vergabegesetz des
Saarlandes orientiert. Damit greift das Niedersächsische Arbeitsministerium ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf.