Prüfungsrecht

 

Ob im Seminar, zum Nachweis eines erfolgreichen Semesters oder für Bachelor-, Magister- oder Diplomtitel: Prüfungen an den Schulen und Hochschulen sind von existentieller Bedeutung für Schüler und Studenten. Denn sie entscheiden über den nächsten Ausbildungsschritt, aber auch über Studienabschluss oder -abbruch und bestimmen häufig den weiteren Lebensweg. Hier gilt es, die eigenen Chancen sorgfältig abzuwägen: Muss eine Prüfung wiederholt werden, geht wertvolle Ausbildungszeit verloren, ist keine Wiederholungsprüfung mehr möglich, steht die gesamte berufliche Zukunft auf dem Spiel.

 

In den Verfahren gegen die Hochschulen und Schulen muss der Anwalt im Prüfungsrecht die individuellen Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Hochschulen, interne Entscheidungswege und Zuständigkeiten kennen, um Ihre Interessen optimal zu vertreten. Rechtsanwalt Dr. Leupolt ist Ihr Anwalt im Prüfungsrecht. Seine Tätigkeit umfasst die rechtliche Überprüfung von Prüfungsentscheidungen und deren Anfechtung. Auf fachfremdem Prüfungsgebieten, etwa auf medizinischem oder naturwissenschaftlichem Bereich, arbeitet er mit Hochschuldozenten zusammen, die ihn mit ihrer Expertise bei der Anfertigung von Prüfungswidersprüchen unterstützen. So kann Ihr Anwalt im Prüfungsrecht bereits im Widerspruchsverfahren, in dem die Prüfer ihre Bewertung überdenken, eine Verbesserung der Note oder das Bestehen einer Prüfung erreichen.

 

Als Anwalt im Prüfungsrecht kann Dr. Leupolt im Übrigen auch die erneute Zulassung zur Prüfung anstreben und durchsetzen.

 

Rechtsanwalt Dr. Leupolt ist als Anwalt im Prüfungsrecht u.a. tätig bei

  • Anfechtung von Prüfungsentscheidungen
  • Anfechtung von Prüfungszulassungsentscheidungen

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