Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber

 

Rechtssicherheit ist schlichte Notwendigkeit einer jeden Auftragsvergabe. Schon kleine Fehler können zur Wiederholung des Vergabeverfahrens führen oder Schadensersatzansprüche nicht berücksichtigter Bieter begründen. Über den eigentlichen Erfolg einer Beschaffung – optimale Leistung zum günstigsten Preis – entscheidet insbesondere die Qualität der Vergabeunterlagen. Sie müssen die Vorstellungen der Vergabestelle in klare Vorgaben umsetzen, den Bietern aber zugleich Raum für eigene Lösungen lassen. Gerade bei komplexen Beschaffungen eine anspruchsvolle Aufgabe. Das Vergaberecht lässt Ihnen wichtige Gestaltungsräume, zum Beispiel bei der Festlegung des Auftragsgegenstandes, der Wahl des „richtigen“ Vergabeverfahrens, oder den passenden Eignungs- und Zuschlagskriterien.

 

Wir betreuen Ihre Vergabeverfahren ober- und unterhalb der Schwellenwerte: Von der Konzeptionierung der Ausschreibung, der Wahl des richtigen Verfahrens, der Gestaltung der Vergabeunterlagen, über die Begleitung des gesamten Verfahrens bis zur Zuschlagserteilung, der Verfahrensdokumentation und dem nachfolgenden Vertragsmanagement.

 

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