Die umfangreichen Empfehlungen der Ausschüsse zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge fanden im Bundesrat überwiegend keine Mehrheit. Verabschiedet wurden die
Forderungen nach einer Lockerung des Losgrundsatzes, und nach Sonderregelungen für zivile Verteidigung und Cybersicherheit sowie die Kritik an Einschränkungen des Rechtsschutzes für
unterlegene Bieter.
Lockerung des Losgrundsatzes
Konkret sieht der Beschluss des Bundesrates u.a. vor, dass von einer Losvergabe neben
technischen und wirtschaftlichen auch aus zeitlichen Gründen abgesehen werden darf. Nach dem Vorschlag des Bundesrates für einen neuen § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) sollen technische, wirtschaftliche oder zeitliche Gründe eine Gesamtvergabe zudem ermöglichen, wenn diese die Gesamtvergabe „rechtfertigen“ anstatt wie bisher „erfordern“.
„Vorgesehene Neuregelung der Losvergabe bedeutet
Rückschritt!"
Zur Begründung verweist der Bundesrat in seinem Beschluss darauf, dass die im Gesetzentwurf
vorgesehene Neuregelung des § 97 Absatz 4 GWB die derzeitige Situation in keiner
Weise verbessern würde, sondern sogar ein Rückschritt gegenüber dem Entwurf des Vergabetransformationspakets aus der vorangegangenen Legislaturperiode wäre. Die Neuregelung enthalte lediglich
eine Sonderregelung, die zusätzliche Voraussetzungen aufstellt. Sie verbinde das Merkmal zeitlicher Gründe mit der Finanzierung des betreffenden Vorhabens. Ferner sehe der neue
Ausnahmetatbestand vor, dass zeitliche Gründe die Ausnahme „erfordern“ müssen, was einen nahezu unerfüllbaren Begründungsaufwand auslöse. Diese Regelung schaffe Rechtsunsicherheit im Hinblick
auf dieAuslegung der Merkmale zur Finanzierung und des zeitlichen „Erforderns“. Bei der Anwendung des Losgrundsatzes führe dies nur zu mehr Bürokratie ohne beschleunigende Effekte.
„Für größere Flexibilität"
Zugleich bleibe die Betonung mittelständischer Interessen und des Losteilungsgrundsatzes
erhalten. Die Zusammenfassung verschiedener Lose im Rahmen einer Bau- oder sonstigen Beschaffungsmaßnahme sei weiterhin eine Ausnahme, die vom Auftraggeber zu prüfen und zu begründen sei. Die
Einführung zeitlicher Gründe und des Merkmals „rechtfertigen“ schaffe größere Flexibilität, sei praxisgerechter und unbürokratischer. Dadurch entstehe mehr Rechtssicherheit und ein deutlich
größeres Beschleunigungspotenzial.
Die finale Stellungnahme des Bundesrates können Sie hier herunterladen.
Bundeswehrbeschaffung
In der Stellungnahme zum Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die
Bundeswehr schlägt der Bundesrat Ausweitungen des Anwendungsbereichs auf – erneut – zivile Verteidigung, Infrastruktur und Nachrichtendienste vor. Die Abweichung vom Losgrundsatz solle „mit
Augenmaß“ betrieben werden. Auch wird die Prüfung einer Anhebung der 25-Millionen-Euro-Schwelle für parlamentarische Vorlagen vorgeschlagen.
Die finale Stellungnahme des Bundesrates können Sie hier herunterladen.
Bundestariftreue
Von den sieben Änderungsvorschlägen der Ausschüsse bezüglich des Bundestariftreuegesetzes
wurden vier mehrheitlich beschlossen: Sie umfassen den Wunsch nach Klarstellungen hinsichtlich der Wechselwirkungen zwischen Bundestariftreuegesetz und Landestariftreuegesetzen sowie einen
größeren Ermessensspielraum bei überschneidenden Tarifverträgen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die finale Stellungnahme des Bundesrates können Sie hier herunterladen.
Vergabebeschleunigung im Bundestag
Die aktuelle Tagesordnung des Bundestags sieht die ersten Lesungen der drei genannten
Vorhaben bereits für den 10.10.2025 vor:
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TOP 33 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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TOP 37 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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TOP 37 b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs
eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
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