Vergabebeschleunigungspaket im Bundesrat

In seiner Sitzung am 26.9.2025 hat der Bundesrat zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) Stellung genommen. In seinem Stellungnahme-Beschluss dringt der Bundesrat insbesondere darauf, den Grundsatz der Losvergabe aufzuweichen. Der Bundestag soll den Gesetzesentwurf erstmals am 10.10.2025 beraten.

Die umfangreichen Empfehlungen der Ausschüsse zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge fanden im Bundesrat überwiegend keine Mehrheit. Verabschiedet wurden die Forderungen nach einer Lockerung des Losgrundsatzes, und nach Sonderregelungen für zivile Verteidigung und Cybersicherheit sowie die Kritik an Einschränkungen des Rechtsschutzes für unterlegene Bieter.

 

Lockerung des Losgrundsatzes 

 

Konkret sieht der Beschluss des Bundesrates u.a. vor, dass von einer Losvergabe neben technischen und wirtschaftlichen auch aus zeitlichen Gründen abgesehen werden darf. Nach dem Vorschlag des Bundesrates für einen neuen § 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollen technische, wirtschaftliche oder zeitliche Gründe eine Gesamtvergabe zudem ermöglichen, wenn diese die Gesamtvergabe „rechtfertigen“ anstatt wie bisher „erfordern“. 

 

„Vorgesehene Neuregelung der Losvergabe bedeutet Rückschritt!"

 

Zur Begründung verweist der Bundesrat in seinem Beschluss darauf, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung des § 97 Absatz 4 GWB die derzeitige Situation in keiner Weise verbessern würde, sondern sogar ein Rückschritt gegenüber dem Entwurf des Vergabetransformationspakets aus der vorangegangenen Legislaturperiode wäre. Die Neuregelung enthalte lediglich eine Sonderregelung, die zusätzliche Voraussetzungen aufstellt. Sie verbinde das Merkmal zeitlicher Gründe mit der Finanzierung des betreffenden Vorhabens. Ferner sehe der neue Ausnahmetatbestand vor, dass zeitliche Gründe die Ausnahme „erfordern“ müssen, was einen nahezu unerfüllbaren Begründungsaufwand auslöse. Diese Regelung schaffe Rechtsunsicherheit im Hinblick auf dieAuslegung der Merkmale zur Finanzierung und des zeitlichen „Erforderns“. Bei der Anwendung des Losgrundsatzes führe dies nur zu mehr Bürokratie ohne beschleunigende Effekte.

 

„Für größere Flexibilität"

 

Zugleich bleibe die Betonung mittelständischer Interessen und des Losteilungsgrundsatzes erhalten. Die Zusammenfassung verschiedener Lose im Rahmen einer Bau- oder sonstigen Beschaffungsmaßnahme sei weiterhin eine Ausnahme, die vom Auftraggeber zu prüfen und zu begründen sei. Die Einführung zeitlicher Gründe und des Merkmals „rechtfertigen“ schaffe größere Flexibilität, sei praxisgerechter und unbürokratischer. Dadurch entstehe mehr Rechtssicherheit und ein deutlich größeres Beschleunigungspotenzial.  

 

Die finale Stellungnahme des Bundesrates können Sie hier herunterladen.

 

Bundeswehrbeschaffung

 

In der Stellungnahme zum Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr schlägt der Bundesrat Ausweitungen des Anwendungsbereichs auf – erneut – zivile Verteidigung, Infrastruktur und Nachrichtendienste vor. Die Abweichung vom Losgrundsatz solle „mit Augenmaß“ betrieben werden. Auch wird die Prüfung einer Anhebung der 25-Millionen-Euro-Schwelle für parlamentarische Vorlagen vorgeschlagen.

 

Die finale Stellungnahme des Bundesrates können Sie hier herunterladen.

 

Bundestariftreue

 

Von den sieben Änderungsvorschlägen der Ausschüsse bezüglich des Bundestariftreuegesetzes wurden vier mehrheitlich beschlossen: Sie umfassen den Wunsch nach Klarstellungen hinsichtlich der Wechselwirkungen zwischen Bundestariftreuegesetz und Landestariftreuegesetzen sowie einen größeren Ermessensspielraum bei überschneidenden Tarifverträgen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

Die finale Stellungnahme des Bundesrates können Sie hier herunterladen.

 

Vergabebeschleunigung im Bundestag

 

Die aktuelle Tagesordnung des Bundestags sieht die ersten Lesungen der drei genannten Vorhaben bereits für den 10.10.2025 vor:

 

TOP 33 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
TOP 37 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
TOP 37 b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr 

 

Quelle: Bundesrat / Bundestag / cosinex