Am 6.8.2025 hat das Kabinett den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz für mehr Tarifbindung, mehr Lohngerechtigkeit und einen fairereren Wettbewerb beschlossen, wie es in einer Pressemitteilung der Bundesregierung heißt. Öffentliche Aufträge des Bundes sollen demnach nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Unternehmen sollen ihren Beschäftigten künftig tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren müssen, wenn sie Aufträge des Bundes ausführen. Das betrifft beispielsweise die Entlohnung, Urlaubsansprüche oder Regelungen zu Ruhezeiten.
„Lohn-Dumping mit Steuergeld wird ein Riegel vorgeschoben!”
Bundesarbeitsministerin Bas erklärte zu dem Vorhaben: „Lohn-Dumping mit Steuergeld schieben wir einen Riegel vor.” Das Gesetz soll für Vergaben auf Bundesebene ab 50.000,- € gelten. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen auf ein absolutes Minimum begrenzt werden. Der Entwurf sieht vor, dass das Tariftreueversprechen als einfache, unbürokratische Erklärung im Vergabeverfahren abgegeben werden soll. Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, dürften keinen Nachteil haben, erklärte die Bundesarbeitsministerin.
Die Zahl der tarifgebundenen Betriebe und der Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag gilt, ist in den vergangenen Jahren stetig gesunken, teilt das Ministerium mit. Früher seien drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden gewesen; heute sei es nur noch jeder zweite. Dies wirkt sich nachteilig auf Löhne und Arbeitsbedingungen aus. Mit dem Bundestariftreuegesetz setze der Bund einen Anreiz für mehr Tarifbindung, so Bas. Tarifverträge seien "die Basis für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen”. Das geplante Gesetz soll bald auch auf Bundesebene den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten einschränken. Mehrere Bundesländer haben bereits ähnliche Regelungen.
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Quelle: Bundesregierung