Anwalt für Visum
An der Erteilung eines Visums sind in den meisten Fällen sowohl Auslandsvertretung (die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland) als auch die Ausländerbehörde am beabsichtigten Aufenthaltsort beteiligt. Dies gilt bei der Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung genauso wie bei einem Visum zum Besuch von Verwandten oder Bekannten.
Die Anträge werden von Botschaft oder Ausländerbehörde manchmal wochenlang nicht bearbeitet, so dass die geplante Reise nach Deutschland verschoben, Flüge kostenpflichtig storniert werden müssen oder Verwandte ungeduldig auf die Einreise des Antragstellers warten.
Schon die Einschaltung eines Anwaltes für Ihr Visum führt oft zur Erteilung des Visums, weil die Behörde ihre bisherige Entscheidung „überdenkt" oder weil Verständigungsschwierigkeiten zwischen den beteiligten Behörden aufgelöst werden.
Rechtsanwalt Dr. Leupolt arbeitet seit Jahren als Anwalt für ihr Visum. Er kennt die Sachbearbeiter/-innen der Ausländerbehörden und der Auslandsvertretungen und ist für Sie als Anwalt für Ihr Visum u.a. tätig bei einem Antrag auf
- ein Geschäftsvisum
- ein Visum zur Familienzusammenführung
- ein Besuchsvisum
Rechtsanwalt Dr. Leupolt – Ihr Anwalt für Ihr Visum.
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