Hattig und Dr. Leupolt
Rechtsanwälte

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Hochschulrecht

NC-Verfahren/Studienplatzklagen

Wir führen für Sie sog. Studienplatzklagen in allen NC-Studiengängen. Dabei gehen wir gegen ausgesuchte Universitäten in ganz Deutschland vor. Aus unseren Erfahrungen der letzten Jahre wissen wir, wo die Chancen für eine Zulassung am größten sind.

Über den Fortgang der Verfahren unterrichten wir Sie unverzüglich und persönlich: Massenbetrieb und automatisierte Informationen gibt es bei uns nicht. Das gehört zu unserem anwaltlichen Selbstverständnis. Und es ist notwendig, weil von uns erstrittene Studienplätze oft kurzfristig angenommen werden müssen, die Einschreibung schnell erfolgen muss.

Ihre Fragen beantworten wir gerne - am Telefon oder bei einem Termin in unserer Kanzlei in Köln.

Sollten Sie ein Zahnmedizin- oder Medizinstudium im Ausland in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen die Bewerbungsagentur Academic Embassy.

Hochschulrecht/Prüfungsrecht

In den Verfahren gegen die Hochschulen und die Stiftung für Hochschulzulassung (SHZ) gilt in besonderem Maße, was für den Umgang mit Behörden im Allgemeinen gilt: Nur der Rechtsanwalt, der Entscheidungswege und Zuständigkeitsbereiche im “Inneren” von Hochschule und SHZ kennt, ist in der Lage, eine verfahrene Situation aufzulösen und die Angelegenheit in Bewegung zu setzen. So können Probleme zügig gelöst und langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden. Widerspruch, Klage und ein Vorgehen im einstweiligen Rechtsschutz (Eilverfahren/Eilantrag) werden dort eingesetzt, wo der Gang zum Verwaltungsgericht unvermeidlich ist oder eine entscheidungsbeschleunigende Wirkung verspricht.

Wir sind in folgenden Bereichen tätig:

  • Anfechtung von Prüfungsentscheidungen und Prüfungszulassungsentscheidungen
  • Studienortwechsel und Studienfachwechsel (sog. Quereinstieg)
  • Vorbereitung von Anträgen an die Stiftung für Hochschulzulassung (insbesondere Sonderanträgen)